GGVSEB/ADR-Koffer Partikel-Plus – EKASTU – 166432
Für die Beförderung von Gefahrgut gelten besonders strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind im europäischen Überein-kommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter ?ADR? (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses) für die Vertragsstaaten geregelt. In Deutschland sind die Regeln der ADR in der GefahrGutVerordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ?GGVSEB? umgesetzt.Hierbei ist gemäß Abschnitt 8.1.5 eine bestimmte Ausrüstungzum Schutz der Fahrzeugführer und der Umwelt im Schadensfall vorgeschrieben. Darunter sind auch Gegenstände zur persönlichen Schutzausrüstung zu verstehen, die das Fahrpersonal im Falle eines Unfalls benutzen soll, um sich gegen austretende Stoffe und andere Gefahren zu schützen, während sie entweder in der Nähe des Fahrzeugs bleiben um einen Schaden zu begrenzen oder abersich zu ihrer eigenen Sicherheit vom Unfallort entfernen.Zu beachten ist, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzungüber eine geeignete Schutzausrüstung verfügen muss.
Details zu GGVSEB/ADR-Koffer Partikel-Plus:
- PSA-Kategorie: PSA-Kat. III – Schutzausrüstung bei hohen Risiken
- CE-Kennzeichen: Ja
Weitere Eigenschaften:
- bei möglichem Auftreten partikelförmiger Schadstoffe, z.B. pulverförmige Ladung
- bestehend aus:
- 1 Paar Chemikalienschutzhandschuhe
- 1 Augenspülflasche (gefüllt)
- 1 Vollsichtschutzbrille
- 1 Atemschutzmaske (DIN EN 149:2001 FFP2 NR)
- im praktischen staubdichten Aufbewahrungskoffer




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